Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – kompetente Betreuung Ihres Arbeitsverhältnisses durch Rechtsanwalt Andreas
Ein Arbeitsvertrag sollte ein gemeinsames Miteinander sein, ein Geben und ein Nehmen. Hierbei sind die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und die Zahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber zwar die wichtigsten Bestandteile des Arbeitsvertrages. Streitpunkte sind jedoch regelmäßig andere Dinge, wie der Ausspruch einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, die Erstellung eines unzureichenden Arbeitszeugnisses oder die krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers. Auch Urlaubsansprüche, Überstunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die Ausgestaltung des Mutterschutzes sind oftmals Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.
Das Ziel der Anwaltskanzlei Andreas ist es, eine Auseinandersetzung der arbeitsrechtlichen Streitigkeit bereits in der außergerichtlichen Korrespondenz und dem konstruktiven Dialog zu schlichten und so ein für beide Seiten oftmals nicht ergiebiges Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Besuchen Sie hinsichtlich der meist gestellten Fragen bitte die für Sie zutreffende Seite:
Wussten Sie schon, in arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren der ersten Instanz hat jede Partei die eigenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Diesbezüglich regelt § 12a Abs 1 ArbGG (http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html):
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Andreas, Sie finden in Rechtsanwalt Andreas einen starken und kompetenten Rechtsbeistand, der Sie – gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – gut beraten durch ein Arbeitsverhältnis führt.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf den folgenden Seiten:
www.bundesarbeitsgericht.de
www.arbeitsagentur.de
www.arbg.bayern.de/nuernberg/gerichte/nuernberg/