Fahreignungsregister (FAER) statt Verkehrszentralregister – Das neue Punktesystem ab 01.05.2014

Das bisherige Punktesystem des Verkehrszentralregisters in Flensburg, basierend auf 1-17 Punkten wird ab dem 01.05.2014 durch ein neues Punktesystem abgelöst. Künftig sind Punkteeintragungen von 1-8 vorgesehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen hierdurch Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Es werden nur noch Verstöße eingetragen, die eine Relevanz für die Verkehrssicherheit besitzen. Auf die Erfassung von Verstößen, die keinen direkten Einfluß auf die Verkehrssicherheit haben, wird verzichtet. Die einzelnen Verstöße werden nunmehr mit weniger Punkten versehen, dafür wird die Fahrerlaubnis auch bereits ab einem Punktestand von 8 Punkten entzogen. Auch die Tilgungsfristen wurden verändert, insbesondere erfolgt keine Hemmung der Tilgung mehr durch die Eintragung neuer Verkehrsverstöße. Besondere Regelungen gelten für Fahranfänger innerhalb der Probezeit.

Folgende Eintragungen werden nunmehr im Fahreignungsregister (FAER) vorgenommen:

– Verkehrsverstöße ab € 60,00 Bußgeld, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Eine abschließende Aufzählung findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
– Straftaten, die wegen der besonderen Schwere des Verstoßes in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgezählt sind.

Folgende Straftaten führen IMMER zu einer Eintragung von Punkten im Fahreignungsregiser des Kraftfahrtbundesamtes (KBA):

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Darüber hinaus gibt es andere in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführte Straftaten, die nur dann zu einem Punkteeintrag im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) führen, wenn zusätzlich zu der Verurteilung ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Straftaten, die nicht in der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind, können nicht zu einer Eintragung von Punkten im FAER führen.

Hinsichtlich der Tilgungsfristen wurde das System vereinfacht. Es gelten nunmehr starre Fristen, nach denen Punkte wieder aus dem FAER gelöscht werden müssen:

– Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre, 6 Monate
– Grobe Ordnungswidrigkeiten mit automatischem Regelfahrverbot: 5 Jahre
– Straftaten nach der FeV mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Auch die für einen Verkehrsverstoß einzutragenden Punkte wurden „verschlankt“ und somit vereinfacht:

– Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt
– Grobe Ordnungswidrigkeiten mit automatischem Regelfahrverbot: 2 Punkte
– Allgemeine Straftaten nach der FeV: 2 Punkte
– Straftaten nach der FeV mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte

Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte sind hieran sodann Maßnahmen der Behörde gekoppelt. Ein „Warnsystem“ für den Verkehrssünder ist auch in dem neuen Punktesystem wieder vorhanden. Es handelt sich hierbei – abgestuft nachjeweiligem Punktestand – um eine Vormerkung, eine Ermahnung, eine Verwarnung und schlussendlich bei Erreichen von 8 eingetragenen Punkten um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ebenfalls vorgesehen ist die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen. Diese Möglichkeit der Reduzierung von Punkten wurde in abgeschwächter Form aus dem bisherigen Punktesystem übernommen.

Hinsichtlich der alten, nach dem bisherigen System eingetragenen Punkte wurde eine Umrechnungstabelle entwickelt. Die „alten Punkte“ werden in das neue System übertragen. Bezüglich der Tilgungsfristen wurde ebenfalls ein System entwickelt, nach welchem „alte Punkte“ teilweise vollständig gelöscht, teilweise den alten und teilweise den neuen Tilgungsregeln unterworfen werden. Hier ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den eingetragenen Punkten und den jeweiligen Tilgungsfristen erforderlich.

Besondere Regeln gelten für Fahranfänger während der Probezeit.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht George Andreas aus Nürnberg berät Sie gerne zu allen Fragen des neuen Punktesystems und des Fahreignungsregisters (FAER). Gemeinsam mit Ihnen wird der aktuelle Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Erfahrung gebracht und sodann der aktuelle Punktestand besprochen. Ob in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Feucht, Roth, Schwabach, Oberasbach, Stein oder Zirndorf, Rechtsanwalt Andreas ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr kompetenter Partner zu allen Fragen des Verkehrsrechts. Wenden Sie sich mit Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Andreas.