Ein Schaden ist schnell passiert – Rechtsanwalt Andreas hilft bei der Durchsetzung Ihrer Haftpflichtansprüche
Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.
Schadenersatzansprüche können begründet sein, wenn der Versicherungsnehmer
- eine Vertragspflicht verletzt und nicht belegen kann, dass dies nicht schuldhaft geschah oder
- der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat oder
- sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung)
und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Bei Verletzungen der Vertragspflichten ist zu beachten, dass viele daraus entstehende Schäden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
Die meisten Haftpflichtversicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz- Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, bedürfen Jäger einer Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht z.B. für Tierhalter (von einigen Ausnahmen abgesehen). Aus Sicherheitsgründen ist jedoch zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zu raten.
Sie sehen sich berechtigten Haftpflichtansprüchen eines Dritten ausgesetzt und Ihre Versicherung möchte nicht zahlen? Rechtsanwalt Andreas berät Sie gerne hinsichtlich der Vorgehensweise gegenüber dem Anspruchsteller, jedoch auch hinsichtlich der Korrespondenz mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Nur bei einer ganzheitlichen Betrachtung eines Versicherungsfalls unter Einbeziehung Ihrer Versicherungspolice können finanzielle Schäden möglicherweise abgewehrt werden. Die Versicherung wird sehr genau prüfen, ob sie für einen Schadensfall eintrittspflichtig ist oder keine Zahlungen leistet. Mit Rechtsanwalt Andreas sorgen Sie für Chancengleichheit mit Ihrer eigenen Versicherung und können jeden einzelnen Schritt nachvollziehen und dem gegebenenfalls entgegenwirken.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Andreas für ein kurzes unverbindliches Gespräch unter der Rufnummer 0911 – 59611971.