Krankenversicherung – ein starker juristischer Partner für Ihre Gesundheit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des deutschen Gesundheitssystems. Die freiwillige Krankenversicherung nach § 9 SGB V (Sozialgesetzbuch) soll dazu dienen, sich weiter über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus in einer Krankenkasse für den Fall der Krankheit abzusichern und gegebenenfalls weitere nicht versicherte Risikobereiche abzudecken. Sie greift vor allem dann, wenn entweder eine vorher bestehende Versicherung in der Krankenkasse endet oder für Personen, denen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll, weil sie durch eine Versicherungspflicht oder durch eine andere Versicherung nicht erfasst werden. Neben diesen beiden Varianten besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung.

Schwierigkeiten im Bereich der Krankenversicherungen treten oftmals auf, wenn von einer Versicherungsvariante in eine andere gewechselt werden soll. Insbesondere der Eintritt und die Aufnahme in eine private Krankenversicherung bzw. eine Zusatzversicherung birgt Konfliktpotential. Das Ausfüllen des Antragsformulars und die Frage inwieweit Angaben korrekt und vollständig gemacht worden sind, können über eine Nachberechnung der Versicherungsbeiträge über den Rücktritt bis hin zur Anfechtung des Krankenversicherungsvertrages führen. Weiteres Konfliktpotential bietet die Frage der Zuerkennung eines Krankengeldes. Obwohl der Sie behandelnde Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit attestiert hatte, wurde die Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenversicherung verneint. Auch die Dauer des Krankengeldbezuges stellt häufig einen Streitpunkt mit Krankenversicherungen dar.

Lassen Sie sich auch und gerade hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsvertrages rechtlich beraten. Rechtsanwalt Andreas nimmt Ihren Anruf gerne unter der Rufnummer 0911 – 59611971 entgegen.