Rechtsanwalt Andreas

Rechtsanwalt George Steffen Andreas wurde am 03.05.1977 in Toronto/Kanada geboren. Nach erfolgreichem ersten juristischen Staatsexamen 2002 in Freiburg im Breisgau absolvierte er das Referendariat beim Landgericht Baden-Baden. Im Jahr 2005 legte Rechtsanwalt Andreas das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich ab, die Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt und gleichzeitig die Befähigung zum Richteramt. Am 03.05.2006 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Er kann zwischenzeitlich auf eine fast 15-jährige Berufserfahrung in mittelständischen Rechtsanwaltskanzleien zurückgreifen und ist seit 2008 in der Metropolregion Nürnberg als Rechtsanwalt tätig.

Seit dem 12.12.2009 ist Rechtsanwalt Andreas berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Neben den durch Prüfung nachgewiesenen theoretischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts mussten auch erhebliche praktische verkehrsrechtliche Erfahrungen nachgewiesen werden.

Nach §15 FAO bildet sich Rechtsanwalt Andreas jedes Jahr mindestens 15 Stunden fort, um den hohen Qualitätsstandard eines Fachanwalts für Verkehrsrecht aufrecht zu erhalten.

Rechtsanwalt Andreas ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg-Fürth. Für ihn gelten sämtliche Regelungen der BRAO, der BORA und des RVG.

Rechtsanwalt Andreas beherrscht die deutsche, die englische und die französische Sprache in Wort und Schrift!