Der Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – mehr als nur eine Serviceleistung
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dessen vertraglichen Vereinbarungen, die regelmäßig in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen werden.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts eintrittspflichtig ist? Prüfen Sie bitte zunächst genau, ob die von Ihnen abgeschlossene Versicherung auch tatsächlich für das zu bearbeitende Rechtsgebiet Anwendung findet. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.
Häufig werden folgende Pakete angeboten:
- § 21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden)
- § 21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
- § 22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
- § 23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- § 24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- § 25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- § 26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- § 27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- § 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- § 29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Bei Vorabübersendung Ihres Versicherungsvertrages prüft Rechtsanwalt Andreas gerne, ob der von Ihnen gewünschte Versicherungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung tatsächlich auch besteht. Eine kurze Einsicht in die von Ihnen übersandte Versicherungspolice ist selbstverständlich kostenfrei.
Grundsätzlich kann eine Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung allerdings eigene Gebühren auslösen. Die Anwaltskanzlei Andreas bietet es aber in der Regel als kostenlose Serviceleistung an, sich um die Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung zu bemühen. Soweit diese Deckung dann unproblematisch erteilt wird, bleibt diese Serviceleistung kostenlos. Dann werden die Kosten von Ihrer Versicherung getragen. Haben Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss dieser Betrag natürlich leider von Ihnen selbst getragen werden. Und wenn es Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt? Dann ist eine Abrechnung erforderlich, weil dies grundsätzlich eine eigene Rechtsangelegenheit darstellt. Rechtsanwalt Andreas wird es jedoch vorab mit Ihnen abstimmen, so dass es Ihnen selbst überlassen ist, inwieweit Sie eine Tätigkeit wünschen. Sollten Sie die Beauftragung von der Rechtsschutzdeckung abhängig machen wollen, sagen Sie dies bitte vorab. Dann gilt: Wird die Deckung seitens Ihrer Rechtsschutzversicherung erteilt, erfolgt eine direkte Abrechnung mit dieser. Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung jedoch ab, wird Rechtsanwalt Andreas sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie entscheiden dann, ob er weiter für Sie tätig sein soll. Die Kosten für die Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung werden natürlich nicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Eine offene Kommunikation mit Ihnen über die entstehenden Kosten und eine eventuelle Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung liegt Rechtsanwalt Andreas besonders am Herzen. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Andreas für ein kurzes kostenfreies Gespräch über entstehende Kosten unter der Rufnummer 0911 – 59611971.