Ob Verbraucher oder Versicherungsgesellschaft – Gut beraten durch die Anwaltskanzlei Andreas

Der Grundbegriff einer Versicherung umfasst die Absicherung eines bestimmten Risikos gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine Versicherungsgesellschaft. Dahinter steckt der Gedanke der kollektiven Risikoübernahme. Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) bei dem Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles von diesem einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reichen die Geldmittel bei bezahlbarem Beitrag aus.

Aber was ist, wenn das zwischenzeitlich zumeist in der Form einer Aktiengesellschaft organisierte Kollektiv der Versicherungsgesellschaft nicht zahlen möchte? Oftmals sind die Feinheiten Ihres abgesprochenen Vertragsinhaltes in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Rechtsanwalt Andreas berät Sie gerne hinsichtlich der juristischen Feinheiten Ihres Versicherungsvertrages und vertritt Sie kompetent gegenüber der Versicherung.

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Rechtsanwalt Andreas berät Sie kompetent zu sämtlichen rechtlichen Fragen um Ihre Versicherung.

Sorgen Sie für Chancengleichheit gegenüber der Versicherung durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes!

Auch wenn Sie eine Auskunft zu einer nicht aufgeführten Versicherung haben, hilft Ihnen Rechtsanwalt George Andreas gerne weiter. Für Versicherungsverträge findet das Versicherungsvertragsgesetz (VV) Anwendung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vvg_2008/gesamt.pdf