Berufunsunfähigkeitsversicherung – Rechtsanwalt Andreas hilft wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Versichert ist bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf bzw. auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherungsnehmer (mittlerweile) tatsächlich ausübt. Versichertes Risiko ist der (teilweise) Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen von zumindest 50 %. Durch Allgemeine Versicherungsbedingungen kann der Vertragsinhalt jedoch darüber hinaus abgewandelt werden.

Sie sind berufsunfähig geworden und wissen nicht, wie Ihre Zukunft in finanzieller Hinsicht weitergehen soll? Jedes Jahr werden viele Menschen berufsunfähig und müssen die daraus resultierenden gravierenden Folgen bewältigen. Schätzen Sie sich glücklich, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, die dafür eintrittspflichtig ist. Allerdings liegt die Problematik oftmals im Kleingedruckten und die Versicherung, die durch Ihren Versicherungsvertreter so verheißungsvoll angepriesen worden war, will nun nicht mehr bezahlen.

Spätestens wenn eine eindeutige und unmissverständliche Ablehnung der Ansprüche durch Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung in schriftlicher Form vorliegt, ist ein Gang in die Anwaltskanzlei Andreas unausweichlich. Denn jetzt steht ihre finanzielle Zukunft und Existenz auf dem Spiel.

Oftmals kommt von der Versicherung der Einwand, dass bereits bei Ihrem Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Mindestens ebenso häufig wird durch die Versicherung in Frage gestellt, dass Sie Ihren Beruf tatsächlich in dem versicherungsvertraglich vereinbarten Umfang nicht mehr ausüben können. In beiden Fällen wird durch Ihre eigene Versicherung jegliche Leistung aus dem Versicherungsvertrag abgelehnt.

Rechtsanwalt Andreas nimmt sich Ihrer diesbezüglichen Sorgen gerne an und berät Sie sowohl juristisch als auch menschlich. Ihre berufliche und familiäre Existenz steht im Zentrum der Beratung. Lassen Sie sich nicht auf einen umfassenden und nervenzährenden Schriftwechsel mit der Versicherung ein, vertrauen Sie gleich auf die kompetente Beratung und Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas.

Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Andreas unter der Rufnummer 0911 – 59611971 auf und erläutern Sie die Problematik mit der Versicherung. Sie erhalten umgehend eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten und einen Vorschlag zu dem weiteren Vorgehen. Eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine zukunftsorientierte Lösung des Problems liegt Rechtsanwalt Andreas am Herzen.