Kauf, Verkauf, Leasing, Reparatur, Gewährleistung – Gebrauchtwagen, Neuwagen – Pkw, Lkw, Motorrad, Bus, Trike, Quad!

Ob Sie ein Auto kaufen oder verkaufen möchten, nur mit rechtlicher Beratung bleiben Sie vor unangenehmen Überraschungen verschont. Oft sind es die kleinen Details eines Kfz-Kaufvertrags, die über den Ausgang einer Auseinandersetzung und eines Gerichtsverfahrens entscheiden. Durch die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Andreas bei der Bearbeitung von Mandaten auf dem Gebiet des Kfz-Kaufvertragsrechts und seine Spezialisierung als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann eine Beratung nicht nur zu aktuellen Einzelfragen sondern darüber hinaus mit Weitblick, Nachhaltigkeit und vor allem ganzheitlich erfolgen.

Gerne erstellt Ihnen Rechtsanwalt Andreas auf Anfrage auch ein eigenes Kaufvertragsformular, das an ihre ganz persönlichen Bedürfnisse angepasst ist. Denn ein Kfz- Kaufvertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Eine Schriftform ist nicht erforderlich, der Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug kann auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings ist schon aus Beweisgründen von dem Abschluss eines mündlichen Kaufvertrages dringend abzuraten.

Oftmals ist die entscheidende Frage, ob ein Gewährleistungsausschluss in dem Kaufvertrag wirksam vereinbart worden ist. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich mehrere Entscheidungen gefällt, sodass die Wirksamkeit eines vereinbarten Gewährleistungsausschluss vorab geprüft werden kann.

Sie sind Fahrzeughändler und ein Käufer hat sich wegen eines Mangels an Sie gewandt? Sprechen Sie mich frühzeitig an, damit die gesetzlichen Voraussetzungen der Gewährleistungsrechte von Beginn an geprüft werden können. Sie sparen sich Zeit, Geld und behalten möglicherweise einen zufriedenen Kunden!

Sie haben ein Kfz erworben und es sind Mängel und Schäden aufgetaucht? Rufen Sie Rechtsanwalt Andreas umgehend an, damit das weitere Vorgehen mit Ihnen abgesprochen werden kann. Nicht jeder Defekt des Fahrzeugs stellt auch einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel dar. Hier ist eine Unterscheidung zwischen einem Mangel und Verschleiß zwingend erforderlich. Lassen Sie diese Fragen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Die richtige Formulierung der Mangelrüge ist für deren Wirksamkeit elementar. Neben den Nacherfüllungsansprüchen können Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Sekundärrechte der Minderung, der Ersatzvornahme, des Schadensersatzes und des Rücktritts vom Kaufvertrag zustehen. Gerne berät Rechtsanwalt Andreas Sie über die bestehenden Möglichkeiten und die für Sie sinnvollste Alternative.

Neben dem Kaufvertrag ist gerade im Fahrzeughandel in den letzten Jahren das Leasing in der Form eines Leasingvertrags eine der häufigsten Varianten, ein Fahrzeug zu erwerben. Leasingverträge bauen hierbei auf der Basis der Mietverträge auf. Der Leasinggeber stellt dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgeltes den Leasinggegenstand zur Verfügung. Die Nutzungsmöglichkeit besteht für die vereinbarte Vertragslaufzeit. Mietrechtliche Gewährleistungsregeln werden oftmals über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) ausgeschlossen. Schwierigkeiten ergeben sich bei Leasingversträgen regelmäßig, wenn gewährleistungsrechtliche Mängel an dem Fahrzeug zutage treten. Wer muss nun in Anspruch genommen werden, der Leasinggeber oder das liefernde Autohaus? Weiterer Ungemach ist vorprogrammiert, wenn sich Leasinggeber und Leasingnehmer über den geschuldeten Rückgabezustand des Leasinggegenstandes nicht einigen können. Gerne nimmt Rechtsanwalt Andreas eine fundiere rechtliche Prüfung des zugrunde liegenden Leasingvertrages vor.

Ob Kfz-Kaufvertrag oder Leasingvertrag, Rechtsanwalt Andreas ist Ihr starker juristischer Partner beim Erwerb von Fahrzeugen.