Anwaltskanzlei Andreas – Fundierte Beratung in Bußgeldverfahren, ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Telefonieren am Steuer

Dann haben Sie einen Bußgeldbescheid bzw. einen Anhörungsbogen in Händen oder werden einen solchen in den nächsten Tagen in Ihrem Briefkasten vorfinden.

WICHTIG: Innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids muss gegen diesen Einspruch eingelegt werden!

Wird diese Frist versäumt, ist ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich. Beauftragen Sie Rechtsanwalt Andreas daher bereits frühzeitig. Liegt eine Mandatsanzeige bei der Bußgeldstelle vor, erhält die Anwaltskanzlei Andreas eine Abschrift des Bußgeldbescheides übersandt und kann für eine frühzeitige Fristwahrung sorgen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Andreas unter anderem auf die Prüfung von Bußgeldbescheiden spezialisiert. Seine jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass viele Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund falscher Bußgeldbescheide oder aufgrund von Verstößen bei der Verwendung von falschem Beweismaterial eingestellt werden. Die Prüfung einer Ordnungswidrigkeit muss hierbei detailliert und mit dem erforderlichen Fachwissen durchgeführt werden. Vorab ist eine Einsicht in die Bußgeldakte erforderlich. Gerade als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Andreas über das Fachwissen um die Chancen der Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausloten zu können.

Insbesondere wenn der Bußgeldbescheid mit der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister oder gar mit der Verhängung eines Fahrverbotes verbunden ist, muss eine frühzeitige Prüfung dringend durchgeführt werden. Selbst wenn der Ihnen zugestellte Bußgeldbescheid weder falsch ist, noch das Beweismaterial fehlerhaft oder mangelhaft ausgewertet wurde, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Ihnen das verhängte Fahrverbot zu ersparen oder in einen Zeitraum zu verschieben, in dem Sie das Fahrverbot ohne negative Auswirkungen auf Ihr Arbeits- und/oder Privatleben überstehen können. Der Antritt eines Fahrverbotes kann in Extremfällen auch über ein Jahr hinausgezögert werden. Auch bestehen einige Möglichkeiten, die Bußgeldhöhe und/oder die Anzahl der verhängten Punkte zu reduzieren.

In sämtlichen Bußgeldverfahren ist jedoch eine auf den Einzelfall ausgerichtete Taktik von Beginn an von höchster Bedeutung. Die Lösung Ihres spezifischen Problems ist mein Anliegen. Wichtig ist daher eine möglichst frühe anwaltliche Beauftragung, denn nur so kann verhindert werden, dass Sie unvorteilhafte Einlassungen tätigen, die später nicht mehr korrigiert werden können. Bereits mit Erhalt des Zeugenfragebogens oder des Anhörungsbogens werden die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gegen das angedrohte Fahrverbot oder die angedrohten Punkte in Flensburg sowie das Bußgeld gestellt. Spätestens jedoch mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides ist eine Überprüfung der Angelegenheit und die für Ihr Bußgeldverfahren anzuwendende Vorgehensweise notwendig, um Sie vor Fahrverboten, Punkten in Flensburg und Bußgeldern zu schützen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Andreas unter der Telefonnummer 0911 – 59611971 und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.