Führerschein, Fahrerlaubnis, MPU – Bei Gefahr für Ihren Führerschein entwickeln wir gemeinsam eine Strategie

In unserer auf Mobilität ausgerichteten Gesellschaft ist es selbstverständlich, dass ein Führerschein vorhanden ist. Eine drohende Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein) stellt daher gleichzeitig eine Gefahr für die eigene Existenz dar. Was wenn die Führerscheinstelle des Landratsamtes Ihnen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis bereits angedroht hat? Wie verhalten Sie sich am besten? Um eine spätere Vertretung nicht zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist vor einem Gespräch oder einer Kontaktaufnahme mit der Führerscheinstelle die Einholung anwaltlichen Rates zwingend erforderlich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Rechtsanwalt Andreas Ihnen zu allen Fragen des Führerscheins und der Fahrerlaubnis jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihr Führerschein kann aus verschiedensten Gründen in Gefahr geraten:

All diese Gründe können gegebenenfalls zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen und stellen eine Gefahr für Ihren Führerschein dar. Als spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kämpft Rechtsanwalt Andreas gerne mit Ihnen in dem Verfahren um die Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch auch in einem eventuellen Verfahren um die Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch betreut er Sie gerne in juristischer Hinsicht während einer medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Fahrerlaubnis kann in einem strafrechtlichen Verfahren durch Urteil entzogen werden. Der Entzug im Strafverfahren erfolgt meist im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) oder auf Grund von Alkohol- oder Betäubungsmitteldelikten (zb. wegen Cannabis/THC, Speed/ Amphetamin, Kokain) im Straßenverkehr (§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr).

Oft, aber nicht immer, liegt der Entscheidung ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu Grunde. Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt hier in aller Regel nach § 69 StGB mit dem Urteil. Die Gerichte sprechen sodann auch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus. Erst nach Ablauf dieser Sperrzeit kann durch die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Allerdings kann durch geschickte Planung der Antragstellung erreicht werden, dass die Fahrerlaubnis auch tatsächlich am Tag nach Ablauf der Sperrfrist wieder erteilt wird. Wenn der Antrag erst am Tag nach Ablauf der Sperrfrist gestellt wird, verschenken Sie wertvolle Zeit. Gegebenenfalls wird durch die Führersteinstelle eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Unabhängig von einem richterlichen Ausspruch über die Entziehung der Fahrerlaubnis können durch die Führerscheinstelle Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Meist erhält die Fahrerlaubnisbehörde durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung, beispielsweise über einen Verkehrsunfall unter Alkohol- oder BTM-Einfluss. Eine Meldung kann durch die Behörden auch durch ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren ohne direkte Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Bei einer Maßnahme durch die Führerscheinstelle erhält der Betroffene hiervon meist erstmals Kenntnis durch ein entsprechendes Schreiben. Es wird entweder ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) gefordert. Oder dem Betroffenen wird mitgeteilt, dass es beabsichtigt sei, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen und es wird ihm lediglich die Möglichkeit eingeräumt, dazu Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Maßnahmen müssen geprüft und die erforderlichen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Bei der Anordnung einer MPU sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren und anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einholen. Gerne berät Rechtsanwalt Andreas Sie diesbezüglich.

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Andreas bei allen Fragen zu Ihrem Führerschein und Ihrer Fahrerlaubnis unter der Rufnummer 0911 – 59611971.