Der Strafbefehl und seine Fristen – Rechtsanwalt Andreas berät kompetent und zuverlässig

Sie haben einen Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht erhalten? Jetzt ist Eile geboten! Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb von

zwei Wochen

nach Zustellung Einspruch einlegen. Geht Ihr Einspruch nicht fristgerecht bei Gericht ein, so können der Strafbefehl und die darin festgeschriebenen Rechtsfolgen in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.

Wie bereits Eingangs ausgeführt, kann gegen einen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Geht der Einspruch fristgerecht ein, wird durch das Gericht regelmäßig eine mündliche Hauptverhandlung angesetzt. Es ist jedoch auch eine Anklagerücknahme durch die Staatsanwaltschaft oder eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht möglich.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl muss sich nicht gegen den Strafausspruch an sich richten, sondern kann auf den Rechtsfolgenausspruch und damit die verhängte Strafe begrenzt werden. Auch eine Beschränkung auf die Höhe der angesetzten Tagessätze ist möglich.

Wird innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar. Verzichtet der Angeklagte noch vor Ablauf der Zwei- Wochen-Frist schriftlich auf ein Rechtsmittel (z.B. weil er eine Strafe wie etwa ein Fahrverbot möglichst früh antreten und damit früher beenden möchte), tritt bereits damit die Rechtskraft ein.

Ist der Einspruch verspätet eingelegt worden, verwirft das Gericht ohne mündliche Verhandlung den Einspruch durch Beschluss als unzulässig (§ 411 Abs. 1 StPO). Gegen diesen Beschluss kann der Angeklagte sofortige Beschwerde einlegen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Andreas unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls unter der Rufnummer 0911 – 59611971 und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.