Verkehrsbedingte Strafverfahren sind Vertrauenssache – Vertrauen Sie Rechtsanwalt Andreas als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ein Bier geht noch – dieser Irrglaube kann zu einer Verfolgung durch die Polizei, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB führen.

Einen kurzen Moment im Straßenverkehr unachtsam gewesen, ein alltäglicher Verkehrsunfall. Bedauerlicherweise wurde Ihr Unfallgegner als Radfahrer, als Fußgänger oder sogar als Pkw-Fahrer verletzt. Oftmals leiten die Strafverfolgungsbehörden in diesen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB ein.

Ein winkender Verkehrsteilnehmer im Rückspiegel…was will der nur? Jetzt behauptet er gegenüber der Polizei auch noch, sie hätten gerade sein Fahrzeug angefahren. Das Hinzuziehen der Polizei führt in der Regel zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB.

Diese kurzen Beispiele zeigen, wie schnell man in die Situation des Beschuldigten eines Strafverfahrens auch in verkehrsrechtlicher Hinsicht gelangen kann.

Lassen Sie sich frühzeitig durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, damit die Verteidigung nicht durch eine unbedachte Aussage gegenüber der Polizei in der Folge erschwert wird.

Haben Sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten?

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Andreas bevor Sie mit der Polizei sprechen.

Haben Sie bereits einen Strafbefehl erhalten?

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Andreas SOFORT! Gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden, andernfalls wird die darin enthaltene Verurteilung rechtskräftig!

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft werden wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen und eine eventuelle Einlassung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden absprechen.

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Andreas unter der Rufnummer 0911 – 59611971.