Anwaltskanzlei Andreas – bei JEDEM Verkehrsunfall!

Ein plötzlicher Knall, ein stechender Schmerz, wie aus heiterem Himmel ist es passiert. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat Sie oder Ihr Fahrzeug angefahren. Was ist nun zu tun, wer bezahlt den Schaden und ein angemessenes Schmerzensgeld? Trotz beschädigtem Fahrzeug müssen Sie Ihren nächsten Termin wahrnehmen, wie bleiben Sie mobil ohne Zeit zu verlieren?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Sie gerne zu allen Fragen des Verkehrsunfalls, insbesondere bezüglich des Sachschadens und des Personenschadens (Schmerzensgeld).

Die entstehenden Rechtsanwaltskosten hat im Falle des vollständigen Verschuldens des Unfallgegners dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Unfallregulierung, sorgen Sie für Chancengleichheit bei der Korrespondenz mit der Versicherung.

Checkliste Verkehrsunfall:

Sie hatten soeben einen Verkehrsunfall? Bitte gehen Sie zumindest gedanklich die folgende Checkliste durch:

  1. Haben Sie ausreichend lange am Unfallort gewartet?
  2. Haben Sie die Polizei hinzugezogen oder sich ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen?
  3. Haben Sie sämtliche Daten des Unfallgegners aufgenommen? (Name, Anschrift, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung)
  4. Haben Sie Ihre eigene Versicherung über den Unfall informiert?
  5. Haben Sie die Anwaltskanzlei Andreas bereits unter der Rufnummer 0911 – 59611971 kontaktiert?


Sachschaden

Bei einem reinen Sachschaden hat die Versicherung des Unfallgegners bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die folgenden Schadenspositionen zu erstatten:

Darüber hinaus wird jede weitere unfallbedingt entstandene Schadensposition erstattet, die nachgewiesen werden kann.

Ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, ist eine Frage des Einzelfalls. Gerne berät Rechtsanwalt Andreas Sie telefonisch über diese Frage. Nach Erstellung eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags steht sodann fest ob ein Reparaturschaden oder ein Totalschaden vorliegt.

Abrechnung auf Gutachtenbasis oder tatsächliche Reparatur / Neuerwerb eines Fahrzeugs? Wir sollten darüber sprechen!


Personenschaden

Sie sind neben dem reinen Sachschaden zu allem Übel auch noch durch den Unfall verletzt worden?

Zunächst einmal „Gute Besserung“!

Gerade bei unfallbedingten Verletzungen ist es besonders wichtig, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Selbstverständlich berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Sie gerne bei der Durchsetzung folgender Ansprüche:

Wurden Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt, steht Ihnen grundsätzlich ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Ausgenommen hiervon sind Bagatellverletzungen. Bei der Frage ob ein angemessenes Schmerzensgeld durch die Versicherung zu zahlen ist, muss der Einzelfall betrachtet werden.

Hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Entscheidend ist zunächst die Schwere der Verletzung. Je größer die Beeinträchtigung und Verletzung ist, umso höher kann auch das Schmerzensgeld ausfallen. Besondere Bedeutung hat die sog. MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Diese wird in Prozentsätzen ausgedrückt. Eine MdE von 100 bedeutet einen absoluten Krankheitszustand, eine solche von 50 oder 30 einen abgestuft niedrigeren.

Verbleibt dauerhaft eine MdE, spricht man von einem eingetretenen Dauerschaden, der das Schmerzensgeld zumeist deutlich erhöht. Auch hier kommt es natürlich auf die Schwere des Dauerschadens an.

Gerne berät Rechtsanwalt Andreas Sie auch zu weiteren in Frage kommenden Schadenspositionen, die Ihnen aufgrund der erlittenen Verletzung zustehen.

Sie möchten eine möglichst schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung? Mit dem Online-Unfallservice der Anwaltskanzlei Andreas können Sie jederzeit die Unfalldaten übersenden, eine schnelle Bearbeitung ist garantiert. Füllen Sie den Unfallfragebogen vollständig aus und schicken Sie diesen per Email, Telefax oder Post zurück. Unterzeichnen Sie sodann noch die folgende

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und schon kann der Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners hergestellt werden. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Besprechungstermin in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Andreas vereinbaren um die Einzelheiten der Abwicklung in einem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Andreas zu erörtern.