Offene Forderungen oder unbezahlte Rechnungen? Rechtsanwalt Andreas hilft!

Sie arbeiten hart, aber Ihre Rechnungen werden nicht bezahlt?
Immer wieder werden Sie vertröstet, wenn es um die Bezahlung Ihrer Rechnungen geht?
Sie haben keine Zeit, um Ihrem Geld hinterherzulaufen?

Mit dem Forderungsmanagement der Anwaltskanzlei Andreas geben Sie die Durchsetzung und Einziehung Ihrer Forderungen und Rechnungen in fachkundige und kompetente Hände. Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist verstrichen ist, sollte der Schuldner angemahnt werden, um ihn in Verzug zu setzen. Ist für die Zahlung eine kalendermäßig bestimmte Zeit vereinbart worden, bedarf es der Mahnung nicht, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Diesbezüglich ist in § 286 Abs. 1 und 2 BGB geregelt:

„(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.“

Den gesamten Wortlaut des § 286 BGB finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Für das weitere Vorgehen und die Durchsetzung Ihrer Forderung ist der Verzug des Schuldners wichtig. Hieran sind weitere Rechte des Gläubigers gekoppelt. So ist eine Geldschuld während des Verzugs des Schuldners zu verzinsen. Grundsätzlich betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist ein Verbraucher an dem abgeschlossenen Geschäft nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Geben Sie Ihre Forderung in vertrauensvolle Hände und beauftragen Sie Rechtsanwalt Andreas mit der Durchsetzung. Er wird sodann umgehend ein Erstschreiben an Ihren Schuldner mit einer Zahlungsfrist fertigen und versenden. Leistet der Schuldner trotz anwaltlicher Fristsetzung immer noch nicht, wird Rechtsanwalt Andreas in Absprache mit Ihnen einen

gerichtlichen Mahnbescheid

beantragen.

Egal ob ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Reisevertrag oder eine andere vertragliche Grundlage für Ihre Forderung besteht. Rechtsanwalt Andreas hilft Ihnen in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Feucht, Roth, der Metropolregion Nürnberg und auch bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Forderung und der Einziehung des Rechnungsbetrages.